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ii. SCIENTOLOGY UNTER DEM ASPEKT DER VERGLEICHENDEN DEFINITIONEN DES RELIGIONSBEGRIFFS
Als Ansatz zur Definition des Religionsbegriffs widmeten sich einige Autoren der Unterscheidung der Religionen von anderen Bedeutungssystemen (im Sinne eines Gedankenguts oder einer theoretischen Tradition, die der Realität und den Erfahrungen des Lebens Bedeutung zu verleihen suchen). So unterscheiden z. B. Stark und Gluck (1965) zwischen den humanistischen Perspektiven, die Versuche zur Sinngebung des menschlichen Lebens darstellen, und Religionen, die im Gegensatz hierzu behaupten, Wege zur Ergründung der wahren Bedeutung des Lebens entdeckt oder entwickelt zu haben. Der Unterschied zwischen den verschiedenartigen Systemen sei folgender: Im Falle der humanistischen Perspektiven wird bewußt versucht, dem Leben eine Bedeutung zu verleihen, auf die man sich in relativ freier Entscheidung einigen kann. Im Falle der Religionen hingegen wird davon ausgegangen, das Leben habe einen präexistenten, d. h. von vornherein existierenden Sinn, welcher der gewünschten Sinngebung des einzelnen oder der gesellschaftlichen Gruppe vorausgeht, und es sei möglich, diesen vorgegebenen Sinn zu akzeptieren. Hierzu schreibt Reginald Bibby: Religiöse Perspektiven implizieren die Möglichkeit, daß unser Dasein eine Bedeutung hat, die der von uns gewählten menschlichen Sinngebung vorausgeht. Im Gegensatz dazu legt die humanistische Perspektive die Suche nach dem Sinn des Daseins beiseite und widmet sich statt dessen einer neuen Beschäftigung, nämlich dem Dasein einen Sinn zu geben. (Bibby 1983, 103)
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